Wichtiges Gerichtsurteil für alle Website-Betreiber
Zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2024 um 06:28 Uhr
Dr. Thomas Schwenke weist gestern auf seinem Blog auf ein aktuelles Urteil des EuGH hin. Damit wird die OptIn-Pflicht für Cookies, die bisher noch nicht abschließend geklärt war, nun zu einer abmahnbaren Pflicht erklärt.
Das bedeutet, dass Facebook-Like-Button, Facebook-Pixel und vermutlich auch Google Analytics künftig nicht mehr ohne explizites OptIn verwendet werden dürfen. Heißt: Der Besucher der Website muss explizit zustimmen, bevor die Cookies aktiviert werden dürfen. Es reicht nicht, auf der Website lediglich auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen.
Lösbar ist ein solches OptIn zum Beispiel mit dem Plugin „Borlabs Cookie Notice“ oder mit dem Plugin „Pixelmate„.
Share-Buttons mit einer 2-Klick-Lösung wie die bekannten Shariff-Buttons sind aber davon unberührt, diese dürfen weiter verwendet werden.
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