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Datenschutz-Grundverordnung – Was hat das mit Plugins zu tun — 7 Kommentare

  1. Hallo Michaela,

    vielen Dank für die wirklich sehr umfangreiche Darstellung des Themas, die ich mit großem Interesse gelesen habe.
    Was die Thematik „Kopplungsverbot“ angeht, gehe ich allerdings davon aus, der „Deal“ zukünftig anders aussehen wird:

    Der Anbieter bietet den Download des ebooks als Gegenleistung für das Eintragen in einen Newsletter-Abo an. Solch ein „Geschäft“ wäre aus meinem Verständnis der neuen Verordnung rechtssicher darstellbar und machbar, wenn der Anbieter ausdrücklich auf diesen „Deal“ in seinem Angebot hinweist.
    So ist dann wohl bei den meisten Anbietern nur noch eine kleine Ergänzung im Angebotstext erforderlich und alles ist zumindest unter den Aspekt der DSGVO wieder im Reinen.

    • Der Anbieter bietet den Download des ebooks als Gegenleistung für das Eintragen in einen Newsletter-Abo an.

      Das ginge aber laut Bayerischem Landesamt für Datenschutz nur, wenn explizit dargestellt wird, dass der Nutzer für den Erhalt des eBooks mit seinen Daten „bezahlt“ und für das eBook Werbung erhält. Das ist auch nur die aktuelle Meinung des Landesamts und keine verbindliche Auskunft: https://www.lda.bayern.de/media/baylda_ds-gvo_12_advertising.pdf

      Da die DSGVO aber erst Ende Mai in Kraft tritt, gibt es folglich noch keine Rechtssprechung zu dem Thema. Um ganz sicher zu gehen, würde ich die beiden Dinge klar voneinander trennen und erste Gerichtsurteile abwarten.

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