Ist Ihr Impressum rechtssicher?
Wenn Sie Ihr Auto durch die Waschstraße fahren und nach der Wagenwäsche feststellen, dass das Auto nun zwar schön sauber ist, aber einen langen, tiefen Kratzer auf einer Seite hat, was tun Sie dann?
Richtig: Sie beschweren sich beim Inhaber der Waschstraße und verlangen Schadensersatz.
Aber was tun Sie, wenn Sie auf einer Website Ware bestellen, für diese Vorkasse leisten und die Ware wird niemals geliefert? An wen wenden Sie sich dann?
Damit diese Frage nicht zu einem Problem wird, gibt es in Deutschland eine Impressumspflicht (nach § 5 TMG und § 55 RStV.). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Besucher einer Website jederzeit problemlos erkennbar ist, wer für Inhalte und Vertragserfüllung verantwortlich ist. Diese Regelung gilt für alle kommerziell betriebenen Webseiten.
Was aber viele nicht wissen: Eine Website fällt bereits dann unter diese Regelung, wenn auf der Seite Werbung geschaltet wird (z.B. über Google Adsense). Das gilt selbst dann, wenn die Inhalte ansonsten rein privater Natur sind.
Inhaltsverzeichnis
Wohin mit dem Impressum?
Ein Besucher Ihrer Website muss das Impressum problemlos finden können. Das setzt voraus, dass es als solches gekennzeichnet ist (durch die Bezeichnung „Impressum“ oder „Kontakt“) und mit maximal zwei Klicks aufgerufen werden kann.
Um diesen Anforderungen zu genügen, ist es sinnvoll, auf jeder Seite Ihrer Website einen Link zum Impressum anzubringen. Das kann in der Hauptnavigation der Seite sein, aber auch über einen Link in der Seiten- oder Fußleiste der Website sichergestellt werden.
Was muss im Impressum stehen?
Die nachfolgenden Angaben gehören unbedingt in ein Impressum:
Name und Anschrift
- Name
- bei Einzelkaufleuten und Privatpersonen: Vor- und Nachname,
- bei juristischen Personen: Firmenname
- Die vollständige Postanschrift.
- Die Adresse muss „ladungsfähig“ sein. Eine Postfach-Adresse ist aus diesem Grund nicht erlaubt.
- Bei juristischen Personen sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
- die Unternehmensform (z.B. AG, GmbH, AG, OHG, KG oder auch GbR)
- die Namen aller vertretungsberechtigten Personen (z.B. Vorstand, Geschäftsführer, vertretungsberechtigte Gesellschafter, etc.)
Kontaktmöglichkeiten
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Wichtig zu wissen: Es muss dem Benutzer einer Website möglich sein, schnell und unkompliziert Kontakt mit den verantwortlichen Personen aufzunehmen. Daher werden Tippfehler in E-Mail-Adressen oder Telefonnummern wie nicht gemachte Angaben gewertet.
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Wenn vorhanden, ist die Angabe der UStID-Nummer bzw. der Wirtschaftsidentifikationsummer im Impressum Pflicht.
Die UStID muss nur angegeben werden, wenn Sie wirklich vorhanden ist. Es gibt keine Verpflichtung, eine UStID zu beantragen, um Sie im Impressum angeben zu können. Wenn Sie keine UStID haben, lassen Sie die Angabe einfach weg.
Ein häufig gemachter Fehler in diesem Zusammenhang: Die Steuernummer hat im Impressum nichts verloren. Auch dann nicht, wenn Sie die Steuernummer für Ihre USt.-Erklärung verwenden.
Womöglich gemeinsam mit der Angabe des zuständigen Finanzamtes ist das sogar gefährlich. Menschen mit krimineller Energie könnten mit diesen Daten vertrauliche Informationen über ihr Unternehmen abgreifen.
Ein Anruf beim Finanzamt genügt dafür schon: „Guten Tag, ich bin der neue Steuerberater von xyz. Mir fehlen da für die Steuererklärung noch ein paar Angaben. Die Steuer-Nr. ist 123/4560/789. Könnten Sie mir bitte sagen …“
Register und Registernummer
Wenn Ihr Unternehmen in einem Register eingetragen ist (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister), müssen Sie die folgenden Daten mit in das Impressum aufnehmen:
- Das Register, in das Ihr Unternehmen eingetragen ist
- Angabe der Registernummer
Bei Ausübung von zulassungs- und aufsichtspflichtigen Tätigkeiten
- Angabe der zuständigen Zulassungs- oder Aufsichtsbehörde
Reglementierte Berufe
Zu den reglementierten Berufen gehören unter anderem (aber nicht nur) Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten.
Für diese Berufsgruppen muss das Impressum um die folgenden Angaben ergänzt werden:
- die gesetzliche Berufsbezeichnung
- der Mitgliedsstaat der EU, in der diese verliehen wurde
- die Angabe der Kammer, in der eine Pflichtmitgliedschaft besteht
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben, wie diese zugänglich sind.
- Hier genügt ein Link zur Homepage der zuständigen Kammer, wenn die Regelungen dort zugänglich sind.
Disclaimer und Datenschutzerklärungen
Es gab in der Vergangenheit verschiedene Urteile gegen Webseitenbesitzer, die für die Inhalte Seiten verantwortlich gemacht wurden, auf die von der eigenen Website verlinkt wurde.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen sogenannten Disclaimer mit ins Impressum aufnehmen. Dieser Disclaimer sollte ausdrücklich auf die Verantwortung der jeweiligen Seitenbetreiber für die Inhalte der verlinkten Seiten hinweisen.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn der Disclaimer auch einen Hinweis auf das Urheberrecht für Ihre Website enthält.
Wenn Sie auf Ihrer Website personenbezogene Daten erheben (dazu gehört bereits die Abfrage der E-Mail-Adresse für eine Newsletter-Anmeldung), müssen Sie außerdem eine Datenschutzerklärung mit in Ihre Website aufnehmen.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie auf Ihrer Website sogenannte „Like-Buttons“ für Facebook, Twitter oder Google +1 anbieten, aber auch bei der Nutzung von Google Analytics, weil diese Dienste zum Teil bereits beim Aufrufen der Website personenbezogene Daten Ihrer Besucher an die eigenen Server weiterleiten.
Konsequenzen eines nicht vorhandenen oder falschen Impressums
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit (§16 TMG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu EUR 50.000,00 belegt werden. Wichtig zu wissen: Das gilt nicht nur für Vorsatz, sondern auch für fahrlässige Verstöße. Auf deutsch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Außerdem können Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Schadensersatz klagen. Einer solchen Schadensersatzklage geht oft eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung voraus, die richtig teuer werden kann.
Wichtig: Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Impressum-Fehlers erhalten, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Nicht jede Abmahnung ist wirklich gerechtfertigt.
Empfehlung: Impressum-Generator von eRecht24.de
Damit Ihnen bei der Erstellung des Impressums und der erforderlichen Disclaimer und Datenschutzerklärungen keine Fehler unterlaufen, die vielleicht sehr teuer werden können, empfehle ich Ihnen, das Impressum mit Hilfe des Impressum-Generators von eRecht24.de zu erstellen.
Der Impressums-Generator fragt alle Daten ab, die für die Erstellung eines rechtssicheren Impressums erforderlich sind und erstellt dann das fertige Impressum, dass einfach durch Copy&Paste des zur Verfügung gestellten HTML-Codes in die eigene Website integriert werden kann. Die Datenschutzerklärungen für Google Analytics, Facebook und Co. werden dabei gleich mitgeliefert.
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